§1 In allen Schlafräumen Räumen besteht Rauchverbot.
§2 Die Alle Räume zur allgemeinen Benutzung werden in ordentlichem Zustand – wie vorgefunden – hinterlassen.
Anmerkung: es fehlt eine Definition von ordentlich
§3 Die verbrauchten Holzvorräte sind aus dem vorhandenen Holzlager zu ergänzen.
§4 Die Anwesenheit von Gästen ist nur in Begleitung von Familienangehörigen zulässig.
§5 Die Weitergabe des Hausschlüssels darf nur an Familienmitglieder erfolgen.
Anmerkung: es fehlt eine aktuelle Definition von familienangehörig
bzw. Familienmitglied
§6 Die Mitnahme von Gegenständen kann in Abstimmung mit Familienangehörigen Gesellschaftsmitgliedern mit Mehrheitsbeschluß erfolgen.
§7 Wäsche des allgemeinen Bedarfs wird in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen eigenständig innerhalb des Aufenthalts gewaschen, getrocknet und an seinen Ursprungsplatz gebracht.
§8a entfällt Verbrauchte Lebensmittel werden ersetzt oder es wird ein entsprechender Beleg, der zum Ersatz verpflichtet, hinterlassen.
§8b entfällt Der aus der Hinterlassenschaft bestehende Vorrat an Nahrungsmitteln kann in der Gemeinsamkeit von Familienmitgliedern – ohne Ersatz – verzehrt werden.
§10 Die Gebrauchsanweisungen für alle Arten von Geräten sind zu beachten.
§11 Kleinere Reparaturen werden nach persönlichen Möglichkeiten durchgeführt, wobei Reparaturmaterial bis zu vertretbaren Beiträgen billigst beschafft und abgerechnet werden kann. Umfangreichere Reparaturen werden behelfsmäßig ausgeführt und einem Gesellschaftsmitglied angezeigt (Hauswart).