§1 In allen Schlafräumen besteht Rauchverbot.
§2 Die Räume zur allgemeinen Benutzung werden in ordentlichem Zustand – wie vorgefunden – hinterlassen.
§3 Die verbrauchten Holzvorräte sind aus dem vorhandenen Holzlager zu ergänzen.
§4 Die Anwesenheit von Gästen ist nur in Begleitung von Familienangehörigen zulässig.
§5 Die Weitergabe des Hausschlüssels darf nur an Familienmitglieder erfolgen.
§6 Die Mitnahme von Gegenständen kann in Abstimmung mit Familienangehörigen mit Mehrheitsbeschluß erfolgen.
§7 Wäsche des allgemeinen Bedarfs wird in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen.
§8a Verbrauchte Lebensmittel werden ersetzt oder es wird ein entsprechender Beleg, der zum Ersatz verpflichtet, hinterlassen.
§8b Der aus der Hinterlassenschaft bestehende Vorrat an Nahrungsmitteln kann in der Gemeinsamkeit von Familienmitgliedern – ohne Ersatz – verzehrt werden.
§9b Bei Abreise ist die Checkliste abzuarbeiten und gegenzuzeichnen.
§10 Die Gebrauchsanweisungen für alle Arten von Geräten sind zu beachten.
§11 Kleinere Reparaturen werden nach persönlichen Möglichkeiten durchgeführt, wobei Reparaturmaterial bis zu vertretbaren Beiträgen billigst beschafft und abgerechnet werden kann. Umfangreichere Reparaturen werden behelfsmäßig ausgeführt und angezeigt (Hauswart).
Zurück nach oben